Zulässiges Gesamtgewicht

Das zulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeugs ist ein entscheidender Faktor für die Sicherheit und Legalität im Straßenverkehr. Es bezieht sich auf das maximale Gewicht, das ein Fahrzeug einschließlich seiner Ladung erreichen darf. Dieses Gewicht setzt sich aus dem Leergewicht des Fahrzeugs und der zulässigen Zuladung zusammen.

Das Leergewicht ist das Gewicht des Fahrzeugs ohne Ladung, aber mit vollem Tank, Standardausstattung und allen Betriebsflüssigkeiten. Die zulässige Zuladung hingegen ist das maximale Gewicht, das zusätzlich zum Leergewicht transportiert werden darf. Diese umfasst Passagiere, Gepäck und andere Fracht.

Die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts ist aus mehreren Gründen wichtig:

  1. Sicherheit: Ein überladenes Fahrzeug kann schwerer zu kontrollieren sein, insbesondere beim Bremsen und in Kurven. Dies erhöht das Risiko von Unfällen.
  2. Fahrzeugbelastung: Überlastung kann zu übermäßigem Verschleiß an Reifen, Bremsen und der Aufhängung führen, was die Lebensdauer des Fahrzeugs verkürzt und die Wartungskosten erhöht.
  3. Rechtliche Vorschriften: In vielen Ländern gibt es strenge Vorschriften zum zulässigen Gesamtgewicht von Fahrzeugen. Die Nichteinhaltung dieser Vorschriften kann zu Bußgeldern, Punkten in Flensburg oder sogar zum Entzug der Fahrerlaubnis führen.
  4. Umweltauswirkungen: Überladene Fahrzeuge verbrauchen mehr Kraftstoff und stoßen mehr Schadstoffe aus, was sich negativ auf die Umwelt auswirkt.

Fahrzeughersteller geben das zulässige Gesamtgewicht in den Fahrzeugpapieren an. Es ist wichtig, diese Angaben zu kennen und sicherzustellen, dass das Fahrzeug nicht überladen wird. Bei Anhängern oder Gespannen ist zusätzlich das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers sowie das zulässige Gesamtgewicht der Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger zu beachten.

Zusammengefasst ist das Einhalten des zulässigen Gesamtgewichts nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine wichtige Maßnahme zur Gewährleistung der Sicherheit und Effizienz im Straßenverkehr.

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